Privatzimmer Haus Waldblick

Silz

Beschreibung

Gästehaus direkt am Waldrand. Modern eingerichtete Doppelzimmer mit Tel., TV, W-Lan, Dusche/WC und Aufenthaltsraum ,Kühlschrank. Terrasse, Liegewiese, Gartengrill. Ruhige Hanglage, 10 Gehminuten vom Silzer See,
Bad Bergzabern Kurzentrum 10 km.Annweiler 9 km.
Siehe unsere Homepage
www.haus-waldblick-silz.de
argesheimer.de




Handy 0049 172 7639 641

Anreise:

Mo. - Sa. 14:00 bis 18:00 Uhr

Sonntag 17:00 bis 19:00 Uhr

***

Ankunftszeit einen Tag vorher angeben.  


argesheimer@web.de
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www.argesheimer.de


Silz, staatlich anerkannter Erholungsort, liegt in zentraler Lage zwischen Annweiler und Bad Bergzabern und ist Ausgangspunkt für schöne, ausgedehnte Wanderungen. Im nahe gelegenen Wild- und Wanderpark können Sie Tiere hautnah erleben. Am idyllischen Landschaftsweiher finden Sie Ruhe und Entspannung


Weiterführende Links
Aktuelle Information

Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind geöffnet:

- Hotels, Hotels garnis, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser und ähnliche Einrichtungen (mit Testpflicht § 1 (9) CoBeLVO!)
- Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen (keine Testpflicht!)
- Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien und Schulungsheime, Ferienzentren und ähnliche Einrichtungen (mit Testpflicht § 1 (9) CoBeLVO!)
- Campingplätze, Reisemobilplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen (keine Testpflicht!)

Für vollständig Geimpfte und Genesene mit dem entsprechenden Nachweis entfällt die Testpflicht. Ausführliche Informationen zu den Ausnahmen für Geimpfte und Genesene erhalten Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/erleichterungen-geimpfte-1910886

Die Öffnungsregelungen betreffen Landkreise und kreisfreie Städte, deren 7-Tages Inzidenzwerte stabil unter 100 liegen und die Regelungen der Bundesnotbremse keine Gültigkeit haben („Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten die Maßnahmen der Notbremse am übernächsten Tag außer Kraft“).

Maßgeblich sind die Bestimmungen der aktuellsten CoBeLVO. Diese finden Sie in der aktuellsten Fassung hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/.

Bitte informieren Sie sich bei den Anbietern vor Ort, ob und mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist. Aktuelle und weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/startseite/.

Eine Übersicht zu den aktuellen Inzidenzwerten in Rheinland-Pfalz, seinen Landkreisen und kreisfreien Städten bietet die Karte der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/.

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