Reisen für Alle
Geprüft. Verlässlich. Detailliert.
Barrierefreiheit als Qualitäts- und Komfortmerkmal in Deutschland
Barrierefreiheit ist für etwa 10 % der Bevölkerung unentbehrlich, für 40 % hilfreich und für 100 % komfortabel. In Deutschland leben etwa 10 Mio. Menschen mit einer Behinderung. Für sie sind detaillierte und verlässliche Informationen über die Nutz- und Erlebbarkeit touristischer Angebote eine wesentliche Grundlage für ihre Reiseentscheidung.
Transparente und deutschlandweit anerkannt
Das bundesweite Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ basiert auf umfangreichen Kriterien zur Sicherung hoher branchenübergreifender Qualitätsstandards. Diese sind gemeinsam von Betroffenenverbänden und touristischen Verbänden erarbeitet worden.
„Reisen für Alle“ ist ein Informations- und Bewertungssystem, das es dem Gast ermöglicht, die Eignung des Angebotes für seine Ansprüche eigenständig zu beurteilen.
Gäste können so die Nutz- und Erlebbarkeit touristischer Angebote anhand verlässlicher Detailinformationen im Vorfeld der Reise prüfen und gezielt die für sie geeigneten Angebote auswählen und buchen.
Grundlagen der Kennzeichnung
- Speziell geschulte Erheber besuchen die Betriebe und Orte und erheben Daten zur Barrierefreiheit mit Hilfe bundesweit einheitlicher Erhebungsbögen. Es handelt sich um keine Selbsteinschätzung des Betriebs.
- Für alle Personengruppen liegen detaillierte und geprüfte Informationen zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des Angebotes/Objektes vor und können von den Gästen eingesehen werden.
- Mindestens ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin hat eine Schulung zum Thema „Barrierefreiheit als Qualitäts- und Komfortmerkmal“ besucht.
Qualitätskriterien
Basis für die Kennzeichnung „Reisen für Alle“ sind die Qualitätskriterien für die Personengruppen:
- Menschen mit Gehbehinderung
- Rollstuhlfahrer
- Menschen mit Hörbehinderung
- gehörlose Menschen
- Menschen mit Sehbehinderung
- blinde Menschen
- Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
Diese wurden in mehrjähriger Zusammenarbeit und Abstimmung mit Betroffenenverbänden sowie touristischen Akteuren entwickelt.
Die Kriterien sind keine Planungsgrundlage für Architekten. Für den Neubau bzw. wesentlichen Umbau von Gebäuden und Infrastruktur gelten die Bauordnungen der Bundesländer.