Sie benötigen für Ihre Gäste auch Übernachtungsmöglichkeiten? Dann wäre es für Sie vielleicht ideal, Ihre Feier in einer der folgenden Unterkünften auszurichten.
!Hinweis: Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich zum 10. Januar 2021 untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen.