Straußwirtschaften

Straußwirtschaften findet man in fast allen deutschen Weinanbaugebieten. Dabei handelt es sich um einen von Winzern und Weinbauern saisonal geöffneten Gastbetrieb, in dem sie ihre selbsterzeugten Weine zu festgelegten Zeiten direkt vermarkten können. Neben gaststättenähnlich eingerichteten Räumen findet sich auch die Scheune oder der Weinkeller, die mit einfachen Sitzbänken provisorisch umgebaut wurden.
Historisch wird die Bezeichnnung von einem Erlass Karls des Großen aus dem Jahr 791abgeleitet, in dem den Winzern angeblich der Betrieb von "Kranz"- Wirtschaften genehmigt wird, die durch einen ausgehängten Kranz aus Reben oder Efeu kenntlich gemacht werden. Regionale Bezeichnungen wie Besenwirtschaft, Besenschänke (Rheinhessen, Baden- Württemberg), Heckenwirtschaft (Franken) oder Rädlewirtschaft (Bodenseeregion) sind weit verbreitet und verweisen auf den historischen Hintergrund. Oft wird noch heute zum Zeichen, dass der Gastbetrieb geöffnet ist, eine mit bunten Bändern geschmückter Reisigbesen ausgehängt.
Bestimmte Auflagen sind einzuhalten. So muss unter anderem der Ausschankzeitraum (maximal vier Monate im Jahr) im voraus dem Gewerbeamt angezeigt werden. Die Ausschankzeit darf in zwei Zeiträume geteilt werden. Der Ausschank muss am Ort der Erzeugung erfolgen. Mit Ausnahme von Rheinland- Pfalz (keine Beschränkung) dürfen in der Regel maximal 40 Sitzplätze zur Verfügung stehen. Neben Wein und Apfelwein muss mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden. In das Speisenangebot dürfen nur kalte und einfache warme Speisen aufgenommen werden. Neben typischen regionalen Spezialitäten wie Saumagen (Pfalz) oder Maultaschen (Württemberg) werden auch Hausmacher Wurst, Käse, Flamm- und Zwiebelkuchen angeboten.

Wollen Sie auch in einer unserer Straußwirtschaft einkehren, dann fragen Sie unter folgenden Kontaktdaten nach den Straußwirtschaften an der Südlichen Weinstraße:
Südliche Weinstraße e. V., An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, info@suedlicheweinstrasse.de, Tel: 06341 - 940 407