Wichtige Information für Beherbergungsbetriebe zum Thema Rauchmelder
Nach den neuesten Erkenntnissen und den Unterlagen einer Firma, die uns diese weiter geleitet hat, ist seit einigen Jahren jeder Vermieter von Beherbergungsbetrieben zur Installation von Rauchmeldern verpflichtet.
Auszug: - gem LBO § 44 Absatz 8
- in Schlafräumen sind Rauchmelder zu installieren
auch Flure die im Notfall als Rettungsweg nach draußen genutzt werden, müssen jeweils
mindestens über einen Rauchmelder verfügen.
Falls Sie eine Beratung über den sinnvollen Einsatz von Rauchmeldern in Ihrem Betrieb brauchen, können wir Ihnen gerne den Kontakt vermitteln.
Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.
