Pressemitteilung DTV: GEZ – Änderungen für Vermieter

Die Proteste des Deutschen Tourismusverbandes e.V. (DTV) und seiner Mitglieder hatten Erfolg: Für gewerbliche Beherbergungsbetriebe und privat vermietete Ferienunterkünfte ist die saisonale Anmeldung von Fernseh- und Radiogeräten künftig wieder möglich. Allerdings gibt es dafür eine Reihe von Voraussetzungen. Die Kompromisslösung kommt den Betreibern und Vermietern in engen Grenzen entgegen. Der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) unterstützt alle, die von der Neuregelung profitieren wollen, mit einem Formulierungsvorschlag für einen Antrag bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt. Dieser steht hier zum Download bereit.
Darüber hinaus hat der DTV die Hintergrundinformation "GEZ: Das ändert sich für Vermieter" aufbereitet und zum Download zur Verfügung gestellt.