Reisebedingungen für die Arrangements der Zentrale für Tourismus Südliche Weinstrasse e.V.

Sehr geehrter Gast,
wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie - nachstehend „der Kunde“ - mit dem Verein Südliche Weinstrasse e.V., nachstehend „SÜW“ abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der SÜW. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung.

1.Vertragsschluss
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Kunde der SÜW den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestäti-gung der SÜW an den Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.

2.Anzahlung/Restzahlung
2.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestä-tigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 20% des Reisepreises.
2.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben ist, 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort
zahlungsfällig.

3.Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
3.1. Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der SÜW.
3.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteil-nehmer stehen der SÜW Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen des SÜW wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:
a) bis zum 31. Tag 10%,
b) vom 30. Tag bis zum 21.Tag 20 %
c) vom 20. Tag bis zum 12.Tag 40%
d) vom 11. Tag bis zum 4.Tag 60 %
(bei Ferienwohnungen 80 %)
e) ab dem 3. Tag vor Anreise und bei
Nichtanreise 90 %
des Reisepreises.

3.3. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, der SÜW nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

4.Obliegenheiten des Reisenden/Kunden, (Män-gelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist)
4.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der SÜW anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem
Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.
4.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheb-lich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durch-führung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der SÜW erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen.
4.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht ver-tragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen aus-schließlich nach Reiseende innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem SÜW unter der nachfolgend angege-benen Anschrift geltend zu machen. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

5.Haftung
5.1. Die vertragliche Haftung der SÜW, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Rei-senden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei-geführt oder die SÜW für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschul-dens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
5.2. Die SÜW haftet nicht für Angaben und Leistungs-störungen im Zusammenhang mit Leistungen,
a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots der SÜW sind und für den Kunden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder
b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellness-leistungen, Sportveranstaltun¬gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.)

6.Verjährung
Ansprüche des Kunden, bzw. Reiseteilnehmers gegenüber der SÜW, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Kunden und der SÜW Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder die SÜW die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

7.Rechtswahl und Gerichtsstand
7.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der SÜW findet aus-schließlich deutsches Recht Anwendung.
7.2. Der Kunde kann die SÜW nur an deren Sitz verklagen.
7.3. Für Klagen der SÜW gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der SÜW vereinbart.
7.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit zwingende Bestimmungen in auf den Reisevertrag anwendbare Vorschriften in internati-onalen Bestimmungen oder EU-Bestimmungen für den Gast günstigere Regelungen enthalten.

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Reiseveranstalter ist:
Südliche Weinstrasse e.V., Zentrale für Tourismus, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Landau, Register-Nummer 481.