Beitragsordnung SÜDLICHE WEINSTRASSE e.V.

Beitragsordnung Südliche Weinstrasse e.V. ab 01.01.2011 (Die Mitgliederversammlung des Vereins SÜDLICHE WEINSTRASSE e.V. (Dachverband) hat diese in ihrer Mitgliederversammlung am 23. November 2010 beschlossen):

1. Natürliche Mitglieder Kategorie

  • Zimmervermieter

bis 8 Betten     30,00 €
9-20 Betten     50,00 €
21-50 Betten   70,00 €
> 50 Betten     90,00 €

  • Winzer             20,00 €
  • Gastronomie    30,00 €
  • Sonstige (z.B. Gästeführer, Metzgerei …) 30,00 €

Für die Beitragsberechnung gilt zuerst das teuerste Kriterium, für jedes weitere Kriterium 20,00 € z.B.:
Winzer + Weinstube 50,00 €
Hotel mit 100 Betten und Restaurant 110,00 €


2. Fördernde Mitglieder

  • Private Personen 20,00 €
  • Juristische Personen
    a) gemeinnützige Organisationen 60,00 €
    b) wirtschaftliche Unternehmen: Mindestens: 100,00 €

 

3. Kommunale Beiträge:


Die Höhe der Beiträge der Mitgliedsgemeinden bleibt der Entscheidung der Untervereine überlassen.
Es gilt ein Mindestbeitrag von 0,50 Euro pro Einwohner.
Es wird empfohlen, einen einheitlichen Beitrag von 0,75 Euro pro Einwohner zu erheben.