Beitragsordnung SÜDLICHE WEINSTRASSE e.V.
Die Mitgliederversammlung des Vereins SÜDLICHE WEINSTRASSE e.V. (Dachverband) hat in ihrer Mitgliederversammlung am 21. Juni 2001 folgende Beitragsordnung beschlossen:
1.) Natürliche Mitglieder:
Die natürlichen Mitglieder werden nach folgenden vier Kriterien unterteilt:
- Winzer
- Gastronomiebetriebe
- Zimmervermieter
- Anbieter sonstiger touristischer Leistungen
Der Mitgliedsbeitrag wird in Stufen eingeteilt und ist davon abhängig, ob nur eines oder mehrere Kriterien erfüllt sind, d.h.
Stufe 1:
1 Kriterium (z.B. Winzer): 20 Euro
Stufe 2:
2 Kriterien (z.B. Hotel mit Restaurant) oder Zimmervermieter mit mehr als 9 Betten (z.B. Hotel garni): 30 Euro
Stufe 3:
3 4 Kriterien (z.B. Winzer mit Weinstube und Pension): 40 Euro
2.) Fördernde Mitglieder:
- Private fördernde Mitglieder: 13 Euro
- Juristische fördernde Mitglieder unterteilt in:
a) gemeinnützige Organisationen 60 Euro
b) wirtschaftliche Unternehmen: mindestens: 100 Euro
3.) Kommunale Beiträge:
Die Höhe der Beiträge der Mitgliedsgemeinden bleibt der Entscheidung der Untervereine überlassen. Es gibt ein Mindestbeitrag von 0,50 Euro pro Einwohner. Es wird jedoch empfohlen, einen einheitlichen Beitrag von 0,75 Euro pro Einwohner zu erheben.
